Vorstand
Vereinsvorstand
Der Vereinsvorstand ist das leitende Organ eines Vereins
* Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender sind vertretungsberechtigte Vorstände nach § 26 BGB
Güteausschuss
Der Güteausschuss ist zuständig für die Güte- und Prüfbestimmungen
Aufgabe des Vorstandes ist es
- die Tätigkeit des Vereins zu leiten und für die Erfüllung seiner Zwecke zu sorgen;
- die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sicherzustellen;
- Entscheidungen in den in dieser Satzung und in der Gütezeichensatzung vorgesehenen Fällen zu treffen.
